Zielvereinbarung

Zielvereinbarungen (ZV) sind für große Stromverbraucher (> 500 MWh Strom/Jahr) gedacht und ermöglichen es, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und von der Rückerstattung der CO2-Abgabe oder dem Netzzuschlag (RNZ) zu profitieren.

Im Rahmen der ZV wertet das Unternehmen seine Maßnahmen zur Senkung der CO2-Emissionen und des Energieverbrauchs auf. Das Engagement des Beraters und des Unternehmens ist von entscheidender Bedeutung. ZV ist eine zwingende Voraussetzung, um in den Genuss der Rückerstattung der CO2-Abgabe oder der Rückerstattung des Netzzuschlags (KEV-Abgabe) zu kommen.

Nach einer Energieanalyse, aus der sich mögliche energetische Verbesserungen ergeben, setzt das Unternehmen bestimmte Maßnahmen über mehrere Jahre um. Der Berater begleitet das Unternehmen und überwacht die Umsetzung der Maßnahmen.

Eine ZV führt bei Industrieunternehmen über einen durchschnittlichen Zeitraum von 10 Jahren zu einer Reduzierung der CO2-Emissionen zwischen 15 und 25%. Das Monitoring des Beraters hilft den Unternehmen, ihren Energieverbrauch zu senken.

Informationen:

Ziel Publikum: KMU/Industrieanlagen > 500 000 kWh Strom/Jahr oder sehr wärme-/stromintensive Unternehmen

Förderung: keine direkte finanzielle Unterstützung. Indirekt kann das Unternehmen folgende Rückerstattung beantragen :

  • Rückerstattung der CO2-Abgabe (120 CHF/t. CO2, ca. 0.3 CHF/l. Heizöl), sofern das Unternehmen die Bedingungen des CO2-Gesetzes erfüllt:
    • Emissionsvolumen > 100 t. CO2/Jahr (allein oder in einer Gruppe)
    • Wirtschaftliche Tätigkeiten in Anhang 7 der CO2-Verordnung.
    • Emissionen zu 60% in der wirtschaftlichen Tätigkeit
  • Rückerstattung des Netzzuschlage (2.3 Rp/kWh), sofern das Unternehmen die folgenden Bedingungen erfüllt:
    • Stromintensität >5% ( = Stromkosten / Bruttowertschöpfung).
    • Minimaler Stromverbrauch von 870 MWh Strom/Jahr
    • Mindestbetrag für die Rückerstattung von 20 000 CHF/Jahr
    • Keine öffentlichen Aufgaben

Link:

Zielvereinbarung BAFU/BFE

BAFU Rückerstattung der CO2-Abgabe

BFE Rückerstattung des Netzzuschlag

Act

Lassen Sie uns über Ihre Prozesse und mögliche energetische Verbesserungen diskutieren!